Zum ersten Mal in der Geschichte der Republik muss ein Ex-Präsident hinter Gitter: Nach Abschluss des Libyen-Prozesses verurteilte das Pariser Strafgericht Nicolas Sarkozy zu fünf Jahren Haft mit aufgeschobenem Haftbefehl.
Schuldig der "kriminellen Vereinigung"
Der sechste Präsident der Fünften Französischen Republik wurde der "kriminellen Vereinigung" für schuldig befunden, weil er engen Mitarbeitern, die unter seiner Aufsicht standen, erlaubt hatte die Behörden Libyens, das damals von Muammar Gaddafi regiert wurde, "um finanzielle Unterstützung für seine siegreiche Präsidentschaftskampagne 2007 zu ersuchen".
Sarkozy beteuert erneut seine Unschuld
"Ich bin unschuldig, diese Ungerechtigkeit ist ein Skandal", rief Sarkozy, als er das Gericht verließ. Sarkozy kündigte an, dass er gegen seine Verurteilung Berufung einlegen werde. Da seine Strafe jedoch vorläufig vollstreckt wird, wird seine Berufung seine Inhaftierung in den nächsten Wochen nicht verhindern.
"Das Vertrauen der Bürger beschädigen"
Die vorgeworfenen Taten seien von "außergewöhnlicher Schwere" und "geeignet, das Vertrauen der Bürger zu beeinträchtigen", betonte die Gerichtspräsidentin Nathalie Gavarino.
Eine fünfjährige Nichtwählbarkeitsstrafe
Der 70-jährige Ex-Präsident wurde außerdem mit einer Geldstrafe von 100.000 sowie einer fünfjährigen Nichtwählbarkeit bestraft.
Sarkozy: Eine Bedrohung für die Rechtsstaatlichkeit
Sarkozy sagte, dass diese Verurteilung "für den Rechtsstaat von äußerster Schwere" sei, und ähnelte damit der von Marine Le Pen, die sich selbst für eine Kandidatur als Präsidentin ausgesprochen hatte.sie wurde mit einer vorläufigen Vollstreckung verurteilt, die es ihr derzeit unmöglich macht, bei den Präsidentschaftswahlen 2027 zu kandidieren.
Marine Le Pen reagiert
"Die meisten Menschen, die in den letzten Jahren in den USA inhaftiert waren, haben sich in den letzten Jahren mit der Frage auseinandergesetzt, ob sie in der Lage sein werden, ihre Rechte zu verteidigen.cution provisoire par certaines juridictions représente une grand danger, au regard des grands principes de notre droit, au premier rang de lesquels se trouve la présomption d'innocence."